...der Tag an dem die ersten "echten" Fernmeldelehrlinge ihre Ausbildung begannen.
Bis dato wurden nur Telegraphenbaulehrlinge eingestellt, aber wegen der rasant steigenden Zahl der Anschlüsse, sowie der technische Fortschritt in der Apparate- und Vermittlungstechnik war eine speziellere Ausbildung notwendig.
Im Lehrvertrag wurde eine Klausel eingefügt, dass der Lehrherr bei schlechter Leistung, das Lehrverhältnis zum Telegraphenbau-lehrling ändern oder sogar auflösen konnte.
Im Beamtendeutsch: Der Lehrherr behält sich das Recht vor, vor Ablauf des 1. Lehrjahres zu prüfen, ob der Lehrling sich besser zum Telegraphenbauhandwerker eignet und ihn g. F. in diesem Arbeitszweig weiter auszubilden. Die Entscheidung wird dem gesetzlichen Vertreter des Lehrlings schriftlich übermittelt.
Ob es da in den 60er Jahren auch noch einige Telegraphenbau-lehrlinge gegeben hätte, wenn diese Klausel länger bestanden hätte?
Auch bei den Pflichten des Lehrlings wurde kurioses (für heutige Verhältnisse) vereinbart..
Der Lehrling verpflichtet sich ...
... als ein guter Arbeitskamerad zu erweisen
... dem Lehrherrn und anderen Vorgesetzten Gehorsam zu erweisen
... einen gesitteten Lebenswandel zu befleißigen
... Leibesübungen zu pflegen, er hat einem Postsportverein beizutreten
... die Sportausübung darf nicht übertrieben werden
... sich der väterlichen Zuchtbefugnis des Lehrherrn zu unterwerfen
Heute unvorstellbar, da würden sofort alle (zumindest fast) Eltern Beschwerde einlegen
Noch waren es wenige Fernmeldelehrlinge die eine 3 1/2jährige Lehre begannen, denn die Bedarfe an Flehrls wurden von den Fernsprechämtern festgelegt.
Im ersten Lehrjahr waren es die gleichen Lerninhalte wie bei den TBL, überwiegend Werkstoffbearbeitung und -kunde, ab dem zweiten Lehrjahr trennten sich die Wege. Die Flehrl wurden verstärkt auf Elektrik, Feinmechanik, Apparate- und Vermittlungstechnik geschult.
Nach erfolgreich abgelegter Handwerkerprüfung stand dem frischgebackenen Fernmeldehandwerker eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit bei der Post bevor.
Die Ausbildungsrichtlinien hatten in wesentlichen Teilen bis Ende der 60er ihre Gültigkeit.
lehrvertrag-1940 | 1.65 MB |