Bei vielen in Vergessenheit geraten ist das Jahreszeugnis unseres Lehrherrn.
Nach einem harten und arbeitsreichen Lehrjahr wurde einem, quasi als Abschiedsgeschenk in den wohlverdienten Jahresurlaub, nochmals ein(Leistungs)spiegel vor die erschöpften Augen gehalten. „Die schärfste Waffe des Arbeitgebers.“
Hatte man die gestrengen Eltern bei den wöchentlichen Benotungen noch mit „Ausreiser“ oder „Falsches gelernt“ besänftigen können, so musste man spätestens jetzt die Hosen runter lassen, was aber meistens nichts mehr geholfen hat. Diese Zeugnis hatte so etwas „Endgültiges oder Erhabenes“ es gab es ja nur einmal im Jahr.
So Mancher kam bei den Punkten „Versäumnisse und Verspätungen“ deswegen in Erklärungsnotstand, hatten sich doch nicht wenige Heimbewohner ohne Wissen der Eltern vom Hausarzt ab und zu wegen „Schwindelgefühlen“ oder „Übelkeit“ einige Tage krank schreiben lassen. Diese „Krankheiten“ wurden nach Vorlage des Zeugnisses beim Erziehungsberechtigten, meistens ohne ärztliche Hilfe, sofort und endgültig kuriert.