Download details |
1925_Übersicht Übersicht der Länder die dem Gesellenprüfungszeugnis für Telegraphenbauhandwerker die Wirkung eines Zeugnisses über das Bestehen der Gesellenprüfung für das Elektrotechnikergewerbe (Schwachstrom) bei gelegt haben. (§ 131 Abs. 2 der Reichsgewerbeordnung) |
|